Steuern

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ebenso für Frankreich, Luxembourg und Deutschland

Steuererklärungen für Einzelpersonen und Unternehmen
Praktisch alle handelsrelevanten Geschäftsentscheidungen werden durch Steuern beeinflusst. Die Steuergesetzgebung befindet sich in einem ständigen Wandel und bringt ständig neue Bestimmungen mit sich.

Mit Blick auf die Zukunft verfolgen wir diese Entwicklungen, um sie in Ihre Steuerplanung einfließen zu lassen. Einzelpersonen und Unternehmen finden in uns einen zuverlässigen und gut informierten Partner in Steuerfragen mit jahrelanger Erfahrung in der Steuerplanung und Beratung.

Bitte beachten Sie das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Selbstdeklarationen
Personen, die in der Schweiz arbeiten und wohnen, sollten – außer Quellensteuer (ab CHF 120‘000.00 oder Genf ab CHF 500‘000.00) – wissen, dass die Summe aller Vermögenswerte steuerpflichtig ist. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie unter / über den gesamten steuerpflichtigen Vermögenswerten sind, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren.

Eine Abweichung von diesem Verfahren gilt für Quellensteuerpflichtige natürlicher Personen (Arbeitnehmer ohne Aufenthaltserlaubnis „C“).

Bei der Steuererklärung und -optimierung erhalten Sie unsere kompetente Beratung.

Checkliste for individuals – Liste de contrôle pour la déclaration de revenus

eder mit einer A oder B Bewilligung, muss in der Schweiz Quellensteuer bezahlen.

QUELLENSTEUER RÜCKERSTATTUNG

Sind auch Sie Quellensteuerverpflichtet?

Wenn ja, dann kann ich Ihnen helfen einen Teil zurückzufordern.

Gerne helfe ich Ihnen dabei, zu viel abgezogene Quellensteuer, wieder zurück zu bekommen.

Bei Interesse freue ich mich über Ihren Kontakt: fidtax@bluewin.ch

Interessieren Sie sich für unsere Angebote?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!