Finanzen & Buchhaltung

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Finanzen, Buchhaltung unter Kontrolle und die Revision

Eine saubere Buchführung ist Grundvoraussetzung für jede erfolgreiche Geschäftstätigkeit.

Nur wer Zahlungsein-/ausgänge lückenlos verbucht, hat eine Kontrolle darüber, wie es um sein Unternehmen wirklich steht. Die Buchhaltung ist auch die Basis für das Budget und Zukunftsplanung.

Ein Einzelunternehmen, dessen Umsatz maximal CHF 500’000 beträgt, muss mindestens eine Buchhaltung führen, welche die Einnahmen, die Ausgaben und die Vermögenslage umfasst. Theoretisch würde es genügen, wenn sie alle Quittungen und Belege einigermassen geordnet aufbewahren und bei einer allfälligen Steuerkontrolle dem Beamten vorweisen.

Für einen kaufmännisch geführten Betrieb reicht das auf keinen Fall. Solche „Schuhschachtelbetriebe“ sind praktisch ausnahmslos zum Scheitern verurteilt, weil jegliche finanzielle Kontrolle fehlt. Die Finanzen sollten in jedem Unternehmen „Chefsache“ sein – auch wenn eine betriebsinterne Buchhalterin oder ein externer Treuhänder damit betraut sind.

Schlägt man aber in unserer Gesetzgebung nach, folgt an zweiter Stelle Art. 957a Abs. 2 ff, aus welchem klar hervorgeht, dass es  nicht reicht lediglich über die Einnahmen und Ausgaben sowie über die Vermögenslagen Buch zu führen.

Gründerinnen und Unternehmer müssen daher zumindest Basiskenntnisse in Buchhaltung und Finanzen haben. Nur so sind sie in der Lage, die finanzielle Situation des eigenen Betriebs anhand der Buchführung zu erläutern, was beispielsweise bei der Aufnahme eines Bankenkredits unabdingbar ist.

Nur wer seine Bücher ordentlich führt kommt auch durch die Revision.

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