Mehrwertsteuer

Kriterien zur Mehrwertsteuerpflicht

 

Grundsätzlich sind alle Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform mehrwertsteuerpflichtig. Wenn jedoch der Umsatz aus steuerbaren Leistungen (Lieferung und oder Dienstleistung) innerhalb eines Jahres weniger als CHF 100‘000 beträgt (bei nicht gewinnstrebigen Sport- und Kulturvereinen sowie gemeinnützigen Institutionen CHF 150‘000), ist das Unternehmen von der Mehrwertsteuerpflicht befreit.

Wer keine Mehrwertsteuern abführt, kann aber auch keine Vorsteuern geltend machen. Spezielle Umsatzlimiten zur Mehrwertsteuerpflicht kommen noch beim Gemeinwesen und bei der Bezugsteuer vor.

Es ist aber auch möglich, dass von der Mehrwertsteuerpflicht befreite Unternehmen sich freiwillig der Steuerpflicht unterziehen. Das macht beispielsweise dann Sinn, wenn die eigene Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der steuerpflichtigen Konkurrenz leidet, weil man als nicht abrechnungspflichtiges Unternehmen keine Vorsteuer abziehen kann und in der Folge diese Vorbelastung in die Verkaufspreise einkalkulieren muss.

Unternehmer müssen die Mehrwertsteuer, die sie ihren Kunden in Rechnung stellen, wieder abführen, können aber die Vorsteuer davon in Abzug bringen.

Das MwSt Gesetz ist sehr umfassend und klärt auch die Im-/Exporte, Eigenbedarf…

In der Schweiz kennen wir folgende Abrechnungsmöglichkeiten:
Effektive-, Saldo- und Pauschalsteuersatzmethode

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