Schuldbetreibungs- & Konkursrecht (SchKG)

Schuldbetreibungs- & Konkursrecht (SchKG)

Das schweizerische Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKG) ist Teil des Zwangsvollstreckungsrechts.

Einem Gläubiger ist grundsätzlich die Selbsthilfe verboten.

Das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) regelt das Verfahren zur Durchsetzung von Ansprüchen in der Form von Geldzahlungen oder geldwerten Sicherheitsleistungen mittels staatlicher Gewalt. Die Einforderung von Schulden heisst in der Schweiz „Betreibung“.

Es ist der älteste Teil des auf schweizerischer (Bundes-)Ebene kodifizierten Zivilrechts und ist älter als das Zivilgesetzbuch und das Obligationenrecht, was gewisse Besonderheiten erklärt.

Das SchKG sieht als zuständige Stellen:

  • Betreibungsamt
  • Gerichte
  • kantonale Depositenanstalt (meistens Kantonalbanken)
  • Konkursamt
  • Aufsichtsbehörde
  • Nachlassgericht
  • Polizei
  • Sachwalter

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