AG & GmbH

AG & GmbH

AG (Aktiengesellschaft) und GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) sind Körperschaften und juristische Personen. Sie benötigen also mindestens eine Person, die sie repräsentieren können. Dazu muss die Person in der Schweiz wohnhaft sein, das heisst sie muss eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis besitzen. Für sie gelten daher die gleichen Bedingungen wie für die Beschäftigung.

Personen- und Kapitalgesellschaften unterscheiden sich hauptsächlich in Bezug auf das eingegangene Risiko. Wer alle Risiken allein tragen will und kann sowie bereit ist, mit seinem Privatvermögen für allfällige Forderungen zu haften, kann sich einfach als Einzelfirma im Handelsregister eintragen lassen. Unternehmende, die mit Kolleginnen oder Kollegen starten, sind dagegen mit der Gründung einer Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft besser beraten.

Wer finanziell weniger Unternehmerrisiko eingehen will, beschränkt dies durch die Gründung einer Kapitalgesellschaft auf einen bestimmten Betrag, etwa mittels einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH CHF 20‘000.00) oder einer Aktiengesellschaft (AG CHF 100‘000.00 zu 50% liberiert). Auch als Verein oder Genossenschaft kann man eine unternehmerische Tätigkeit aufnehmen.

Folgende Kriterien sollten beim Entscheid berücksichtigt werden:

  • Kapital
  • Risiko/Haftung
  • Unabhängigkeit
  • Steuern
  • Soziale Sicherheit

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