Schuldbetreibungs & Konkursrecht (SchKG)

Schuldbetreibungs & Konkursrecht (SchKG)

Das schweizerische Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKG) ist Teil des Zwangsvollstreckungsrechts.

Einem Gläubiger ist grundsätzlich die Selbsthilfe verboten.

Das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) regelt das Verfahren zur Durchsetzung von Ansprüchen in Form von Geldzahlungen oder geldwerten Sicherheitsleistungen mittels staatlicher Gewalt. Die Einforderung von Schulden heisst in der Schweiz „Betreibung“.

Es ist der älteste Teil des auf schweizerischer (Bundes-)Ebene kodifizierten Zivilrechts und ist älter als das Zivilgesetzbuch und das Obligationenrecht, was gewisse Besonderheiten erklärt.

Folgende Stellen sind für das SchKG zuständig:

Betreibungsamt
Gerichte
kantonale Depositenanstalt (meistens Kantonalbanken)
Konkursamt
Aufsichtsbehörde
Nachlassgericht
Polizei
Sachwalter

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Interessieren Sie sich für unsere Angebote?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!