Recht

Recht

Die Gesetzte in der Schweiz
Die Rechtsordnung wird aus allen rechtlichen Verhaltensvorschriften (Rechtsnormen) zusammen gebildet.

Wie in anderen Rechtsstaaten existiert auch in der Schweiz eine verbindliche Hierarchie im Rechtssystem. Die Basis des gesamten Rechts bildet die Bundesverfassung und regelt die staatliche Ordnung – Grundrechte und Bürgerrechte, Kompetenzverhältnisse zwischen Bund und Kantonen, Staatsorganisationen und Bundesbehörden. Die Bundesverfassung ist somit das Fundament der schweizerischen Rechtsordnung.

Jede Verfassungsänderung muss von Volk und Ständen (Kantone) abgesegnet werden, da die „demokratische Legitimation“ der Bundesverfassung hoch ist und in der Schweiz im Rahmen der direkten Demokratie dem Volk das Initiativ- und Referendumsrecht zusteht.

Somit unterscheidet man auch zwischen Bundes-, Kantons- und Gemeindegesetz

Wir kennen folgende Rechtsnormen:

Staatsrecht

Verwaltungsrecht
Sachgebiete des Verwaltungsrechts sind:

  • Militär- und Polizeiwesen
  • Finanzwesen -> Steuern, Zölle, Münzwesen
  • Wirtschaft • Bauwesen • Gesundheitswesen

Strafrecht (ohne Gesetz keine Strafe)

Prozessrecht
Dem Zivilprozessrecht -> Privatrecht
Dem Strafprozessrecht -> Öffentliches Recht

Das Prozessrecht fällt in die Befugnis der Kantone. Der Bund hat nur ein eigenes Prozessrecht für das Verfahren vor Bundesgericht.

Hierzu finden wir dann die verschiedensten Gesetzestexte in weitere Fachgebiete unterteilt, wobei wir meistens mit dem ZGB (Zivilrecht) z.B. Persönlichkeitsschutz und OR (Vertragsrecht)  z.B. Miet-/Arbeitsvertrag zu tun haben.

Daneben unterstehen wir aber auch dem StG (Steurgesetz), SchKG (Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz) und je nachdem noch mit dem StGB (Strafgesetz) oder weiteren Gesetzestexten.

Wir unterstützten Sie dabei Ihre Anliegen zu regeln und bringen Sie bei Gerichtsfällen mit dem passenden zugelassenen Rechtsanwalt zusammen.

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