Privatpersonen

Privatpersonen

Jede Person die in der Schweiz wohnhaft ist und über einen CH-Pass oder eine C-Bewilligung verfügt, sowie mehr als CHF 120‘000.00, ausser Genf CHF 500‘000.00, verdient oder Vermögen hat, ist verpflichtet eine individuelle Steuerklärung auszufüllen (obwohl Quellensteuerpflichtig), sein Einkommen und sein Vermögen zu deklarieren.

Verheiratete Ausländer mit einem Partner, der über eine C-Bewilligung verfügt oder Schweizer ist  unterstehen auch der individuellen Deklarationspflicht.

Alle anderen Ausländer sind der Quellensteuer unterstellt.

Achtung: Verfügen Steuerpflichtige mit Aufenthaltsbewilligung über Vermögen und/oder Einkünfte im Ausland sind diese „deklarationspflichtig“, das heisst, es muss eine individuelle Steuererklärung ausgefüllt werden.

Wir verweisen auf das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-Liste 2017), welches sehr umfänglich ist.

Ebenso unterstützten wir Sie bei Deklarationen und Selbstanzeigen, falls Sie dies in den letzten Jahren verpassten.

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