Mehrwertsteuer
Kriterien der Mehrwertsteuerpflicht
Grundsätzlich sind alle Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform mehrwertsteuerpflichtig. Wenn jedoch der Umsatz aus steuerbaren Leistungen (Lieferung und/oder Dienstleistung) innerhalb eines Jahres weniger als CHF 100‘000 beträgt (bei nicht gewinnstrebigen Sport- und Kulturvereinen sowie gemeinnützigen Institutionen CHF 150‘000), ist das Unternehmen von der Mehrwertsteuerpflicht befreit.
Wer keine Mehrwertsteuer abführt, kann aber auch keine Vorsteuer geltend machen. Spezielle Umsatzgrenzen in Bezug auf die Mehrwertsteuerpflicht kommen noch imGemeinwesen und bei der Bezugsteuer vor.
Es ist aber auch möglich, dass von der Mehrwertsteuerpflicht befreite Unternehmen sich freiwillig der Steuerpflicht unterziehen. Das macht beispielsweise dann Sinn, wenn die eigene Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der steuerpflichtigen Konkurrenz leidet, weil man als nicht abrechnungspflichtiges Unternehmen keine Vorsteuer abziehen kann und in der Folge diese Vorbelastung in die Verkaufspreise einkalkulieren muss.
Unternehmer müssen die Mehrwertsteuer, die sie ihren Kunden in Rechnung stellen, wieder abführen, können aber die Vorsteuer davon in Abzug bringen.
Das Mehrwertsteuergesetz ist sehr umfassend und erläutert auch die Importe/Exporte, den Eigenbedarf…
In der Schweiz kennen wir folgende Abrechnungsmöglichkeiten:
Effektiv-, Saldo- und Pauschalsteuersatzmethode
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