Eingeschränktes oder ordentliches Audit

Sind die Bücher nicht korrekt geführt oder verletzten Unternehmerinnen und Unternehmer
sonstige Pflichten, so müssen sie mit Busse oder gar Haft rechnen. Da reicht es schon, wenn
sie gewisse Verfahrenspflichten missachten, beispielsweise ihr Inventar ungenügend
aufnehmen oder statistische Pflichtmeldungen unterlassen.

Was ist das externe Audit?
Wenn wir ein Ziel vor Augen haben müssen wir uns regelmäßig Klarheit darüber
verschaffen, wie weit wir auf dem Weg zum Ziel gekommen sind.
Das Messinstrument muss allgemeingültig, vergleichbar, zuverlässig und extern
überprüft werden können. Dazu haben wir ausgebildete Revisoren/Auditors, die
Ihre Zertifizierung begleiten. Das externe Audit ist also die Klärung, ob und wie
die Firmeninternen Instrumente als Transformation und gelebter Fortschritt in
der unternehmerischen Praxis tatsächliche umgesetzt wird.
Am Ende des Audits wird ein Testat über die erreichte Punktezahl ausgestellt,
das für die Geschäftsleitung und die Inhaber rechtsverbindlich ist. Der
Berichtszeitraum muss nicht das Kalenderjahr sein, sondern kann vom
Unternehmen frei gewählt werden (z.B. parallel zur Erstellung der Finanzbilanz).
Die Einreichung des GV-Berichtes (für das Audit bzw. die Peer-Evaluierung) kann
in einer Zeit bis maximal sechs Monate nach Ablauf des Bilanzierungszeitraums
erfolgen. Damit soll sichergestellt werden, dass Angaben im Bericht noch aktuell
sind.

Desk-, Gruppen- und vollständiges Audit
Für die Durchführung von Desk-, Gruppen- und vollständigem Audit (mit Vor-Ort
Besuch durch die Auditoren) gelten folgende Fristen:
Große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern sollten ein vollständiges Audit
(mit Besuch) alle 2 Jahre durchführen.
Mittlere Unternehmen (26-250 Mitarbeiter) sollten ein vollständiges Audit alle 4
Jahre durchführen, dazwischen (d.h. nach den ersten 2 Jahren) ist ein Desk-
Audit oder Gruppen-Audit möglich.
Kleine Unternehmen (bis 25 Mitarbeiter) sollten ein eingeschränktes Audit alle 4
Jahre und auf Empfehlung des Revisors ein ordentliches Desk- oder Gruppen-
Audit Audit durchführen, damit evtl. Unstimmigkeiten fachlich ausgemerzt und
korrigiert werden können.
Das Externe Audit beginnt im ersten Jahr mit einem Besuchsaudit, das je nach
Unternehmensgröße alle 2-5 Jahre wiederholt wird. Dazwischen kann es
entweder ein reines Dokumenten-Audit oder  ein Gruppen-Audit sein. Nach einer
Peer-Evaluierung muss immer zuerst ein externes Audit folgen, damit alle
Organisationen die gleiche Ausgangsbasis haben.
Das Gruppenaudit kann erst starten, wenn im Vorjahr ein externes Audit
stattgefunden hat. Beim Gruppen-Audit beurteilen 2-4 Teilnehmer sich
gegenseitig unter der Begleitung eines Auditors, wobei der Auditor die Letzt-
Entscheidung hat.

Individuelle Lösungen
Für weitere Fragen schreiben Sie uns hier an: fidtax@bluewin.ch